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   VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363   

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VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363 (https://dejure.org/2012,30966)
VG München, Entscheidung vom 08.08.2012 - M 1 E 12.3363 (https://dejure.org/2012,30966)
VG München, Entscheidung vom 08. August 2012 - M 1 E 12.3363 (https://dejure.org/2012,30966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag der Standortgemeinde auf Erlass eines Zurückstellungsbescheids hinsichtlich einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlage Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf

    Auszug aus VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363
    Die hiergegen vom Beklagten eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. April 2012 zurück (22 CS 12.310).

    Es muss klar sein, inwieweit durch die Umsetzung des Vorhabens ein späteres Inkrafttreten des Plans beeinträchtigt und die Planungsvorstellungen der Gemeinde gestört werden (ganz h.M., vgl. nur VG München vom 1.2.2012 M 1 S 11.6013 m.w.N., bestätigt durch BayVGH vom 20.4.2012 22 CS 12.310).

    Zum anderen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof inhaltliche Anforderungen an die zu sichernde Planung gestellt und ein Sicherungsbedürfnis dann verneint, wenn sich aus konkreten Anhaltspunkten Zweifel ergäben, ob der Windkraft im Planungsgebiet substanziell Raum gegeben werde (BayVGH vom 20.4.2012 22 CS 12.310 RdNr. 21 f. Beschlussausfertigung - BA - S. 12 f.) oder die Planung sich als nicht realisierungsfähig erweise (BayVGH vom 16.6.2012 1 CS 12.830 RdNr. 14 BA S. 6).

    Angesichts dieses ungünstigen Verhältnisses zwischen den sich ergebenden Konzentrationsflächen einerseits und den bei Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften für die Windenergienutzung geeigneten Flächen andererseits ist bei der Prüfung der Verwirklichungsmöglichkeiten ein strenger Maßstab anzuwenden (BayVGH vom 20.4.2012 22 CS 12.310 RdNr. 21 f. BA S. 12 f.).

  • VG München, 01.02.2012 - M 1 S 11.6013

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage; Zurückstellung von

    Auszug aus VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363
    Auf deren Antrag stellte die erkennende Kammer mit Beschluss vom 1. Februar 2012 (M 1 S 11.6013) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Zurückstellungsbescheid wieder her.

    Anders als zum Zeitpunkt des Beschlusses M 1 S 11.6013 liege zwischenzeitlich eine weitere Beschlussfassung über das Planungskonzept und die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung vor.

    Es muss klar sein, inwieweit durch die Umsetzung des Vorhabens ein späteres Inkrafttreten des Plans beeinträchtigt und die Planungsvorstellungen der Gemeinde gestört werden (ganz h.M., vgl. nur VG München vom 1.2.2012 M 1 S 11.6013 m.w.N., bestätigt durch BayVGH vom 20.4.2012 22 CS 12.310).

  • VGH Bayern, 16.07.2012 - 1 CS 12.830

    Zurückstellung bei konkreter planerischer Vorstellung

    Auszug aus VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363
    Zum anderen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof inhaltliche Anforderungen an die zu sichernde Planung gestellt und ein Sicherungsbedürfnis dann verneint, wenn sich aus konkreten Anhaltspunkten Zweifel ergäben, ob der Windkraft im Planungsgebiet substanziell Raum gegeben werde (BayVGH vom 20.4.2012 22 CS 12.310 RdNr. 21 f. Beschlussausfertigung - BA - S. 12 f.) oder die Planung sich als nicht realisierungsfähig erweise (BayVGH vom 16.6.2012 1 CS 12.830 RdNr. 14 BA S. 6).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 9 CE 11.2527

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; immissionsschutzrechtlicher

    Auszug aus VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beträgt der der Streitwert in der Regel ½ des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts (vgl. BayVGH vom 8.12.2011 9 CE 11.2527 BA S. 2).
  • VG München, 30.01.2012 - M 1 SN 11.5955

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

    Auszug aus VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363
    Dabei kann sich eine Verletzung ihrer Planungshoheit ebenso aus einem bestehenden, aber nicht beachteten Anspruch auf Zurückstellung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wie aus einer zu Unrecht vorgenommenen Einvernehmensersetzung ergeben (VG München vom 30.1.2012 M 1 SN 11.5955 u.a. BA S. 11 ff.).
  • VGH Bayern, 27.02.2012 - 3 CE 11.2579

    Gewährung von Anrechnungsstunden für Fachbetreuung an Gymnasien

    Auszug aus VG München, 08.08.2012 - M 1 E 12.3363
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache nur dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 66a zu § 123 m.w.N.; zur Vorwegnahme der Hauptsache: BayVGH vom 27.2.2012 3 CE 11.2579 juris RdNr. 15).
  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 15 CE 16.1279

    Abgelehnter Antrag einer Gemeinde auf Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auf Basis der von der Antragstellerin innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) dargelegten Gründe, auf die sich die Prüfung zu beschränken hat (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, zu Unrecht abgelehnt hat (zur Statthaftigkeit des Verfahrens gem. § 123 VwGO in Konstellationen der vorliegenden Art, dort jeweils im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 BauGB: BayVGH, B. v. 8.12.2011 - 9 CE 11.2527 - juris; VG München, B. v. 8.8.2012 - M 1 E 12.3363 - juris; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2016, § 15 Rn. 76).

    Unabhängig von der Frage, ob hinsichtlich der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im vorliegenden Fall aufgrund einer begehrten Vorwegnahme der Hauptsache erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 BauGB: einerseits VG München, B. v. 11.10.2011 - M 1 E 11.4471 u. a. - juris Rn. 21; VG München, B. v. 8.8.2012 - M 1 E 12.3363 - juris Rn. 26, 33; andererseits BayVGH, B. v. 8.12.2011 - 9 CE 11.2527 - juris Rn. 18), ist nicht ersichtlich, dass der nach dem Vortrag des Antragstellers vorläufig zu sichernde Anspruch gegen den Antragsgegner auf Zurückstellung der Baugesuche gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB besteht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 22 B 336/23

    Untersagung der Erteilung eines beantragten immissionsschutzrechtlichen

    Im Ergebnis ebenso VG München, Beschluss vom 8. August 2012 - M 1 E 12.3363 -, juris Rn. 26; a. A. wohl Bay. VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 9 CE 11.2527 -, juris Rn. 18.
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